Die Regierung hat im Juli eine Gesetzesvorlage zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in die Vernehmlassung geschickt. Von der geplanten Gesetzesänderung sind vor allem Vereine betroffen, welche Gelder aus dem Ausland erhalten oder ins Ausland weitergeben.
Die Mitgliedsorganisationen des Netzwerks für Entwicklungszusammenarbeit, welche mehrheitlich Projekte im Ausland unterstützen, stehen direkt im Fokus. Das Netzwerk hat daher auf die Einladung der Regierung reagiert und am 25. September eine Stellungnahme eingebracht.
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